Boote am Strand auf Wangerooge

Allgemeine Mietbedingungen der Immo|Oog GmbH für die Vermietung von Ferienwohnungen

1. Allgemeines

Die Immo|Oog Fewo Agentur GmbH schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen, sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermietungspflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht die Immo|Oog Fewo Agentur GmbH. Willenserklärungen erfolgen ausschließlich von und für den Eigentümer der Immobilie, der alleiniger Vertragspartner (Vermieter) des Mieters ist.

2. Zustandekommen des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Immo|Oog GmbH zu den in der Bestätigung (per E-Mail oder per Post) genannten Bedingungen für die darin angegebene Ferienwohnung zustande.


Die Buchung kann fern-/ mündlich, schriftlich oder online erfolgen.

Der Preis umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist

  • die Miete für die angegebene Zeit
  • die Benutzung aller Geräte und des Internets
  • die obligatorische Endreinigung
  • den Energie- und Wasserverbrauch

 

3. Zahlungsbedingungen

Bei Abschluss des Vertrages sind 20% des Gesamtpreises fällig und spätestens bis zu der in der Buchungsbestätigung genannten Frist zu zahlen.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses durch die Buchungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss zu entrichten.

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen.

Bei nicht fristgerechtem Eingang der An- bzw. der Restzahlung ist die Immo|Oog GmbH ohne nochmalige Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die betreffende Wohnung weiter zu vermieten.

Die Immo|Oog Fewo Agentur GmbH behält sich den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht bei der Immo|Oog Fewo Agentur GmbH eingehen.

Wird keine Anzahlung geleistet, bzw. erfolgt keine Anreise ist die nachfolgende Ziffer 4 anwendbar.

 

4. Rücktritt; Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, schuldet er ein Entgelt, das wie folgt gestaffelt ist:


bis 49 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
bis 01 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

 

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung, Stornierung bzw. Kündigung. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die der Immo|Oog FeWo-Agentur GmbH anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadensersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vollen, vereinbarten Mietpreis.
Zusätzlich wird im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.

 

5. An- und Abreise

Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis um 10:00 Uhr ordnungsgemäß an die Immo|Oog GmbH zu übergeben.

Abweichungen von diesen Zeiten sind nach Absprache möglich. Der Mieter sollte seine Reisedaten bis spätestens 4 Tage vor Mietbeginn mitteilen.

 

6. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluss

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes, insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von der im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen und Beschreibungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

7. Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegungen besteht das

Recht, unangemeldete Personen abzuweisen.

Dem Mieter sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind der Immo|Oog GmbH unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der anmeldende Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

Am Abreisetag ist das Mietobjekt besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen) zu übergeben. Entstandene Kosten für notwendige Aufräumarbeiten nach Abreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.

 

8. Haftung des Vermieters

Die vertragliche, wie auch die deliktische Haftung des Vermieters oder der Immo|Oog GmbH ist in ihrer Höhe maximal auf die vereinbarte Miete begrenzt.

Die Haftung des Eigentümers für Schäden ist allgemein auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

 

9. Ruhebeeinträchtigung durch Bauarbeiten

Außerhalb der Saison (15.09. - 31.05. eines jeden Jahres) kann es zu Ruhebeinträchtigungen durch Renovierungs- und Bauarbeiten kommen. Eine Haftung oder Rabattierung für solche Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen, da dies ein normaler Vorgang ist und ausdrücklich toleriert werden muss.

 

10. Schriftform, Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, das wirtschaftlich Gewollte erreicht und rechtlich Bestand hat

 

Stand 11/2023